Wenn es so einfach wäre, würde ich eine Versicherung abschliessen, hätte nie mehr eine Störung und bräuchte auch nicht mehr Schirmpacken und könnte lebenslänglich unbeschwert springen. Dass das nicht geht, ist schon sehr vielen Springern klar. Nicht immer ganz klar ist, was wirklich wann gegen wen und wo versichert sein muss, soll oder kann. Sehr deutlich macht das unsere Reise nach Tozeur. Hier ein kleiner Überblick:
Pflichtversicherung
Jeder Fallschirm - in als Österreich Luftfahrzeug, in Deutschland
Luftsportgerät - muss Haftpflichtversichert sein. Am leichtesten zu demonstrieren
ist diese Regelung am Beispiel Auto. Der Eigentümer oder Halter des Autos muss
eine Versicherung abschliessen und zwar für Schäden, die durch das Auto
angerichtet werden, wer immer mit dem Auto fährt. Als Beispiel: Fritz besitzt
den Schirm, Franz springt damit und landet auf Uschi's Auto und verbiegt
dasselbe. Fritz als Halter des Fallschirmes ist haftbar für den Schaden, der
mit seinem Schirm angerichtet wurde. Die Haftpflichtversicherung, die Fritz für
seinen Schirm abgeschlossen hat, muss den Schaden bezahlen, obwohl Franzens
Schuld an dem Unfall feststeht.
Thomas Schaub, ein Praktiker des Fallschirmsports und Versicherungsrechtes, hat
vor Jahren die Bedürfnisse der Springer und die gesetzlichen
Haftungsvorschriften unter einen Hut gebracht. Ein Beispiel: Hugo besitzt einen
Schirm mit dem er auch springt - und hat eine GFF-Karte. Das heisst, Hugo hat
eine personenbezogene Halterhaftpflichtversicherung, sein eigener Schirm ist
haftpflichtversichert und zwar unabhängig, wer mit Hugos Schirm springt. Zusätzlich ist jeder
Schirm, der von Hugo gesprungen wird (z.B. auch Peter's) auch
Halterhaftpflicht-versichert. Das heisst, Hugo's GFF-Card ist eine
Halterhaftpflichtversicherung für Hugo's Schirm und für Peter's Schirm, solange Hugo ihn benützt.
Und Morgen für Inga's Schirm, solange Hugo ihn benützt.
Versicherungsagentur Thomas Schaub (GFF), Tannenweg 2, D-63937 Weilbach, Telefon:
0049 9373-902266 / Fax: 0049 9373-902277, e-mail: schaub@air-sport.de
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Diebstahl-, Kasko-, Undsoweiter-Versicherungen
Jedermann steht es frei für sein Eigentum (Auto, Schirm, Bademütze,...) eine
Diebstahls- oder Kasko-Versicherung abzuschliessen. Diese ersetzt den jeweiligen
Gegenstand im Falle von Diebstahl oder Beschädigung durch wen immer, gibt es
auch als Zusatz zur GFF-Karte.
Passagierhaftpflicht- und
Insassenunfall-Versicherung
Passagierhaftpflicht- und
Insassenunfall-Versicherung
Das Haftungsrecht ist hier etwas komplizierter, lässt sich aber vereinfacht so
darstellen:
Wird mit einem Tandemschirm ein Passagier befördert und dabei verletzt, gibt es zwei verschiedene Aspekte:
1. verschuldensunabhängig, die Versicherung zahlt
in jedem Fall.
Haftung/Anspruch wegen des Unfalles: Der Halter eines Luftfahrzeuges
hat seine Fluggäste gegen Unfälle an Bord des Luftfahrzeuges oder beim Ein-
oder Aussteigen zu versichern. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt
für den Fall des Todes oder der dauernden Erwerbsunfähigkeit €
40.000,-- für jeden Fluggast.
2. Haftung/Anspruch wegen des Schadens.
Wird ein Fluggast an Bord eines Luftfahrzeuges oder beim Ein- oder Aussteigen
getötet oder am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt, so haftet
der Beförderer für den Ersatz des Schadens. Die Ersatzpflicht des Beförderers
tritt nicht ein, wenn er beweist, daß er, seine Leute und sonstige Personen,
deren er sich zur Erfüllung des Beförderungsvertrags bedient, alle
erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder daß
sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten. Der Halter hat eine
Versicherung abzuschließen, die diese Forderungen deckt (min. € 218.000,--
bzw € 363.000,--). Soweit aus dieser Unfallversicherung Ersatz geleistet wird,
erlöschen Schadenersatzansprüche gegen den Ersatzpflichtigen (Beförderer)
Ein Anspruch gegen den Tandempiloten kann nur nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Recht bei grober Fahrlässigkeit des Piloten geltend gemacht werden. Ansprüche wegen grober Fahrlässigkeit sind in der Regel kaum zu versichern.
Diese Passagierhaftpflicht- und Insassenunfall-Versicherung gilt nur für Passagiere, nicht für den Tandemmaster.
Unfallversicherung
Will sich ein Springer oder Tandemmaster gegen Schäden aus einem Unfall,
wie z.B. Heilungskosten, Rückholung nach Hause oder Verdienstentgang
versichern, steht es ihm frei, das zu tun. Entsprechende Versicherungen werden
angeboten. Empfehlenswert ist darauf zu drängen, dass auf der Polizze
angeführt wird, dass das Risiko Fallschirmspringen mitgedeckt ist. Die Wiener
Städtische bietet übrigens für weniger als 20 Euro pro Jahr eine
Rückholversicherung an, die auch das Fallschirmspringerrisiko abdeckt.
Allerdings nur für Österreicher. http://www.staedtische.co.at/urlaub/sos/index.php3
Die Erfahrung hat gezeigt, dass selbst Versicherungsverkäufer mit dem Haftungsrecht bei Luftfahrzeugen und deren Betrieb nicht immer sehr vertraut sind und auch nicht immer wissen, was sie einem da wirklich verkaufen. Es empfiehlt sich daher Versicherungsverträge selbst genau zu prüfen.
Diese Information wurde basierend auf Gesprächen und Schriftverkehr mit Thomas Schaub zusammengestellt.
Sourcen:
Anfrage:
ich habe eine GFF card, und mit meinen 2 schirmen springen auch andere. bitte um zusendung des entsprechenden formulars,dass der schirm auch mit den anderen springern versichert ist.
e-mail 22.Oktober 2001
Sofern ein Anspruchsteller seine Forderungen gegen den Springer erhebt, der mit
einem, deiner Schirme unterwegs war, werden die Ansprüche auch automatisch
gegen den Halter des Schirmes (also gegen Dich) gerichtet. Alle Ansprüche, die
gegen Dich - als Halter - gestellt werden, sind abgedeckt. Dies ergibt sich
bereits aus dem Wortlaut Deiner Versicherungsbestätigung:
Halterhaftpflichtversicherung für Luftsportgeräte, personenbezogen für Thomas
Lewitz. Im Falle eines Schadens ist dann eben nachzuweisen, daß tatsächlich Du
der Halter des verwendete Fallschirmes warst. Sofern Du dies vorab bestätigt
haben willst, teile mir Typ und Werk-nummer der Systeme mit, zu denen Du Halter
bist.
wir (PINK) beabsichtigen einige gears als demos uns anzuschaffen. Dein angebot?
e-mail 22.Oktober 2001
Eine Halterhaftpflichtversicherung kann auf das Gurtzeug oder den Schirm bezogen
abgeschlossen werden. Neben dem Halter sind dann alle Springer, die mit einem
solchen "Demorigg" aktiv werden versichert. Preis: Euro 45,00 je Rigg.
Weiters habe ich Thomas Schaub gebeten, den obrigen Artikel gegenzulesen und auf
seine Richtigkeit zu prüfen:
Antwort e-mail 16.01.2002
Hallo Thomas,
sorry für die späte Reaktion meinerseits. Gerne nehme ich zu diesen Themen
Stellung.
Das Produkt "GFF-Card" war die erste personenbezogene
Halterhaftpflichtversicherung in Deutschland für Springer. Zuvor gab es bereits
eine personenbezogene Variante für Drachenflieger beim Deutschen Hängegleiterverband.
Zwischenzeitlich wird bei allen deutschen Versicherern generell
"personenbezogen" versichert und nur noch auf Wunsch ein Gerätetyp
und Nummer auf dem Versicherungsnachweis dokumentiert. Auch für Piloten werden
personenbezogene Haftpflicht- versicherungen angeboten. Man spricht hierbei von
einer subsidären Haftpflichtversicherung. Sie gilt immer dann, wenn die Ansprüche
eines Geschädigten nicht - oder nicht voll über eine Haftpflichtversicherung
des Luftfahrzeughalters befriedigt werden können. In den
Haftpflichtversicherungen der Fallschirmsportler sind Schäden abgedeckt, die
der Halter des verursachenden Luftfahrzeuges (Fallschirmes) zu verantworten hat.
Es geht also um die Haftung aus der Haltereigenschaft. Halter des Fallschirmes
ist übrigens der Eigentümer bzw. derjenige, der die Kosten für die
Unterhaltung (z.B.Nachprüfungs- und Reservepackgebühren) trägt.
Auch bei der GFF-CARD ist eine subsidäre Haftpflichtversicherung für unseren
Versicherungskunden integriert. Diese Ergänzung ist sehr umfassend, da sie
schließlich immer Versicherungsschutz bietet, egal ob der Halter des beim
Schadenfall benutzten Systems (ob er nun selbst der Halter ist, oder ein
anderer) eine Polizze mit angegebenem Schirmtyp und Werknummer hat, oder eben
nicht. Sofern eine nationale Vorschrift den Inhalt einer
Halterhaftpflichtpolizze regelt und vorschreibt das für einen Fallschirm (in
Deutschland: ein nicht zulassungspflichtiges Luftsportgerät) ein
Versicherungsnachweis mit Typ und Werknummer existieren muß, schreiben wir
diese Angaben auf die GFF-CARD mit drauf. Der Rest ist eine Sache der
Tarifgestaltung. Wir haben uns dazu entschlossen unseren GFF-CARD Inhaber nur
einen Tarif, also nur eine Prämie zu berechnen. Dabei ist für uns unerheblich,
ob unser Versicherungskunde nun Halter von z.B. einem, zwei, sieben oder auch
gar keinem Fallschirmsystem ist. Wer jetzt auf die Idee kommt, das er (zum
Vorteil seiner Clubkameraden) Halter von 10 Fallschirmsystemen ist, diese alle
auf seinem Versicherungsnachweis dokumentiert haben will und dann dafür nur
eine Prämie bezahlen will, dem werde ich mit Sicherheit keinen Glauben schenken
und erst mal entsprechende Nachweise abverlangen. Aber bisher hat bei einem
Jahresbeitrag von 45 Euro noch niemand solche Spielchen versucht.
Thomas Schaub