Versicherungen

Ich bin versichert... mir kann nichts passieren !

Wenn es so einfach wäre, würde ich eine Versicherung abschliessen, hätte nie mehr eine Störung und bräuchte auch nicht mehr Schirmpacken und könnte lebenslänglich unbeschwert springen. Dass das nicht geht, ist schon sehr vielen Springern klar. Nicht immer ganz klar ist, was wirklich wann gegen wen und wo versichert sein muss, soll oder kann. Sehr deutlich macht das unsere Reise nach Tozeur. Hier ein kleiner Überblick:

Pflichtversicherung
Jeder Fallschirm - in als Österreich Luftfahrzeug, in Deutschland Luftsportgerät - muss Haftpflichtversichert sein. Am leichtesten zu demonstrieren ist diese Regelung am Beispiel Auto. Der Eigentümer oder Halter des Autos muss eine Versicherung abschliessen und zwar für Schäden, die durch das Auto angerichtet werden, wer immer mit dem Auto fährt. Als Beispiel: Fritz besitzt den Schirm, Franz springt damit und landet auf Uschi's Auto und verbiegt dasselbe. Fritz als Halter des Fallschirmes ist haftbar für den Schaden, der mit seinem Schirm angerichtet wurde. Die Haftpflichtversicherung, die Fritz für seinen Schirm abgeschlossen hat, muss den Schaden bezahlen, obwohl Franzens Schuld an dem Unfall feststeht.

Thomas Schaub, ein Praktiker des Fallschirmsports und Versicherungsrechtes, hat vor Jahren die Bedürfnisse der Springer und die gesetzlichen Haftungsvorschriften unter einen Hut gebracht. Ein Beispiel: Hugo besitzt einen Schirm mit dem er auch springt - und hat eine GFF-Karte. Das heisst, Hugo hat eine personenbezogene Halterhaftpflichtversicherung, sein eigener Schirm ist haftpflichtversichert und zwar unabhängig, wer mit Hugos Schirm springt. Zusätzlich ist jeder Schirm, der von Hugo gesprungen wird (z.B. auch Peter's)  auch Halterhaftpflicht-versichert. Das heisst, Hugo's GFF-Card ist eine Halterhaftpflichtversicherung für Hugo's Schirm und für Peter's Schirm, solange Hugo ihn benützt. Und Morgen für Inga's Schirm, solange Hugo ihn benützt.
Versicherungsagentur Thomas Schaub (GFF), Tannenweg 2, D-63937 Weilbach, Telefon: 0049 9373-902266 / Fax:  0049 9373-902277, e-mail:
schaub@air-sport.de .

Diebstahl-, Kasko-, Undsoweiter-Versicherungen
Jedermann steht es frei für sein Eigentum (Auto, Schirm, Bademütze,...) eine Diebstahls- oder Kasko-Versicherung abzuschliessen. Diese ersetzt den jeweiligen Gegenstand im Falle von Diebstahl oder Beschädigung durch wen immer, gibt es auch als Zusatz zur GFF-Karte.

Passagierhaftpflicht- und Insassenunfall-Versicherung

Passagierhaftpflicht- und Insassenunfall-Versicherung
Das Haftungsrecht ist hier etwas komplizierter, lässt sich aber vereinfacht so darstellen:

Wird mit einem Tandemschirm ein Passagier befördert und dabei verletzt, gibt es zwei verschiedene Aspekte:

1. verschuldensunabhängig, die Versicherung zahlt in jedem Fall.
Haftung/Anspruch wegen des  Unfalles: Der Halter eines Luftfahrzeuges hat seine Fluggäste gegen Unfälle an Bord des Luftfahrzeuges oder beim Ein- oder Aussteigen zu versichern. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt für den Fall des Todes oder der dauernden Erwerbsunfähigkeit € 40.000,-- für jeden Fluggast.

2. Haftung/Anspruch wegen des Schadens.
Wird ein Fluggast an Bord eines Luftfahrzeuges oder beim Ein- oder Aussteigen getötet oder am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt, so haftet der Beförderer für den Ersatz des Schadens. Die Ersatzpflicht des Beförderers tritt nicht ein, wenn er beweist, daß er, seine Leute und sonstige Personen, deren er sich zur Erfüllung des Beförderungsvertrags bedient, alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder daß sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten. Der Halter hat eine Versicherung abzuschließen, die diese Forderungen deckt (min. € 218.000,-- bzw € 363.000,--). Soweit aus dieser Unfallversicherung Ersatz geleistet wird, erlöschen Schadenersatzansprüche gegen den Ersatzpflichtigen (Beförderer)

Ein Anspruch gegen den Tandempiloten kann nur nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Recht bei grober Fahrlässigkeit des Piloten geltend gemacht werden. Ansprüche wegen grober Fahrlässigkeit sind in der Regel kaum zu versichern.

Diese Passagierhaftpflicht- und Insassenunfall-Versicherung gilt nur für Passagiere, nicht für den Tandemmaster.

Unfallversicherung
Will sich ein Springer oder Tandemmaster gegen Schäden aus einem Unfall, wie z.B. Heilungskosten, Rückholung nach Hause oder Verdienstentgang versichern, steht es ihm frei, das zu tun. Entsprechende Versicherungen werden angeboten. Empfehlenswert ist darauf zu drängen, dass auf der Polizze angeführt wird, dass das Risiko Fallschirmspringen mitgedeckt ist. Die Wiener Städtische bietet übrigens für weniger als 20 Euro pro Jahr eine Rückholversicherung an, die auch das Fallschirmspringerrisiko abdeckt. Allerdings nur für Österreicher. http://www.staedtische.co.at/urlaub/sos/index.php3

Die Erfahrung hat gezeigt, dass selbst Versicherungsverkäufer mit dem Haftungsrecht bei Luftfahrzeugen und deren Betrieb nicht immer sehr vertraut sind und auch nicht immer wissen, was sie einem da wirklich verkaufen. Es empfiehlt sich daher Versicherungsverträge selbst genau zu prüfen.


Diese Information wurde basierend auf Gesprächen und Schriftverkehr mit Thomas Schaub zusammengestellt.

Sourcen:

Anfrage:

 ich habe eine GFF card, und mit meinen  2 schirmen springen auch andere. bitte um zusendung des entsprechenden formulars,dass der schirm auch mit den anderen springern versichert ist. 

e-mail 22.Oktober 2001
Sofern ein Anspruchsteller seine Forderungen gegen den Springer erhebt, der mit einem, deiner Schirme unterwegs war, werden die Ansprüche auch automatisch gegen den Halter des Schirmes (also gegen Dich) gerichtet. Alle Ansprüche, die gegen Dich - als Halter - gestellt werden, sind abgedeckt. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut Deiner Versicherungsbestätigung:
Halterhaftpflichtversicherung für Luftsportgeräte, personenbezogen für Thomas Lewitz. Im Falle eines Schadens ist dann eben nachzuweisen, daß tatsächlich Du der Halter des verwendete Fallschirmes warst. Sofern Du dies vorab bestätigt haben willst, teile mir Typ und Werk-nummer der Systeme mit, zu denen Du Halter bist.

wir (PINK) beabsichtigen einige gears als demos uns anzuschaffen. Dein angebot?

e-mail 22.Oktober 2001
Eine Halterhaftpflichtversicherung kann auf das Gurtzeug oder den Schirm bezogen abgeschlossen werden. Neben dem Halter sind dann alle Springer, die mit einem solchen "Demorigg" aktiv werden versichert. Preis: Euro 45,00 je Rigg.


Weiters habe ich Thomas Schaub gebeten, den obrigen Artikel gegenzulesen und auf seine Richtigkeit zu prüfen:

Antwort e-mail 16.01.2002

Hallo Thomas,
sorry für die späte Reaktion meinerseits. Gerne nehme ich zu diesen Themen Stellung. 

Das Produkt "GFF-Card" war die erste personenbezogene Halterhaftpflichtversicherung in Deutschland für Springer. Zuvor gab es bereits eine personenbezogene Variante für Drachenflieger  beim Deutschen Hängegleiterverband. Zwischenzeitlich wird bei allen  deutschen Versicherern generell "personenbezogen" versichert und nur noch auf Wunsch ein Gerätetyp und Nummer auf dem Versicherungsnachweis dokumentiert. Auch für Piloten werden personenbezogene Haftpflicht- versicherungen angeboten. Man spricht hierbei von einer subsidären Haftpflichtversicherung. Sie gilt immer dann, wenn die Ansprüche eines Geschädigten nicht - oder nicht voll über eine Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeughalters befriedigt werden können. In den Haftpflichtversicherungen der Fallschirmsportler sind Schäden abgedeckt, die der Halter des verursachenden Luftfahrzeuges (Fallschirmes) zu verantworten hat. Es geht also um die Haftung aus der Haltereigenschaft. Halter des Fallschirmes ist übrigens der Eigentümer bzw. derjenige, der die Kosten für die Unterhaltung (z.B.Nachprüfungs- und Reservepackgebühren) trägt.  
Auch bei der GFF-CARD ist eine subsidäre Haftpflichtversicherung für unseren Versicherungskunden integriert. Diese Ergänzung ist sehr umfassend, da sie schließlich immer Versicherungsschutz bietet, egal ob der Halter des beim Schadenfall benutzten Systems (ob er nun selbst der Halter ist, oder ein anderer) eine Polizze mit angegebenem Schirmtyp und Werknummer hat, oder eben nicht. Sofern eine nationale Vorschrift den Inhalt einer  Halterhaftpflichtpolizze regelt und vorschreibt das für einen Fallschirm (in Deutschland: ein nicht zulassungspflichtiges Luftsportgerät) ein Versicherungsnachweis mit Typ und Werknummer existieren muß, schreiben wir diese Angaben auf die GFF-CARD mit drauf. Der Rest ist eine Sache der Tarifgestaltung. Wir haben uns dazu entschlossen unseren GFF-CARD Inhaber nur einen Tarif, also nur eine Prämie zu berechnen. Dabei ist für uns unerheblich, ob unser Versicherungskunde nun Halter von z.B. einem, zwei, sieben oder auch gar keinem Fallschirmsystem ist. Wer jetzt auf die Idee kommt, das er (zum Vorteil seiner Clubkameraden) Halter von 10 Fallschirmsystemen ist, diese alle auf seinem Versicherungsnachweis dokumentiert haben will und dann dafür nur eine Prämie bezahlen will, dem werde ich mit Sicherheit keinen Glauben schenken und erst mal entsprechende Nachweise abverlangen. Aber bisher hat bei einem Jahresbeitrag von 45 Euro noch niemand solche Spielchen versucht.
Thomas Schaub


Springen aus der Pink Skyvan * Tandemspringen und Fallschirmausbildung * Ballonfahren * Skystunts.com * e-mail an office@pink.at

bot="Script" endspan i-checksum="60570" bot="Script" endspan i-checksum="30872" bot="Script" endspan i-checksum="1338" bot="Script" endspan i-checksum="31932" bot="Script" endspan i-checksum="3342"